Süßlich duftende Rollerkontrolle
Kampstr. - 17.10.2017Montagmittag bemerkten Polizeibeamte einen
Rollerfahrer, der an der
Kampstraße mit seinem Fahrzeug über den
Gehweg fuhr. Die Einladung zur Verkehrskontrolle nahmen die Beamten
an. Und diese sollte ein Sammelsurium an Verkehrsverstößen zu Tage
fördern.
Da wäre zunächst das unzulässige Fahren auf einem Gehweg (1.
Verstoß). Die Frage nach dem Führerschein führte zügig zu der
Erkenntnis, dass diese gar nicht erst vorhanden war (2. Verstoß).
Nicht zu vergessen, dass auch Versicherungen ihre Daseinsberechtigung
haben. In diesem Fall ebenso nicht vorhanden (3. Verstoß). Ein Blick
in die Augen des Mannes endete schließlich in einer Blutprobe wegen
Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss (Marihuana, 4. Verstoß).
Wie sich nun noch zeigen sollte haben nicht nur unsere Diensthunde
einen hervorragenden Geruchssinn. So entging den Beamten nicht der
typisch süßliche Duft von Marihuana. Auf Nachfrage drückte der
Rollerfahrer den Beamten ein kleines Päckchen der verbotenen Substanz
in die Hand. Die anschließende Durchsuchung des Mannes und seines
Rollers führte im Helmfach ein weiteres und größeres Päckchen zu Tage
(5. Verstoß).
Dass der 38-jährige Iserlohner bei seiner Fahrt keinen Helm trug
(6. Verstoß) sei hier nur am Rande erwähnt. Die Betäubungsmittel
wurden sichergestellt.
Im Ergebnis ein eindrückliches Beispiel dafür wie man es nicht
macht.
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